Nachfolgende Tabelle erklärt Ihnen die Fahrerlaubnisklassen

Klassen

Mind. Alter

Fahrzeugklassen

Bemerkungen

A

18

Krafträder mit Leistungsbeschränkung in den ersten zwei Jahren bis 25 kw, nicht mehr als 0,16 kw/kg

ab 25 Jahre Direkteinstieg ohne Leistungsbeschr. möglich

A 1

16

Leichtkrafträder bis 125 cm³, bis 11 kW

Für 16- u. 17 jährige: 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

B

18

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt

 

BE

18

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, außer in Klasse B fallende Fahrzeugkombinationen

Vorbesitz

Klasse B

C

18

Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg

Vorbesitz

Klasse B

CE

18

Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg

 

Vorbesitz

Klasse C

C1

18

Kraftfahrzeuge über 3,5 t und nicht mehr als 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg

Vorbesitz

Klasse B

C1E

18

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht über der Leermasse des Zugfahrzeugs liegt und die Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht übersteigt

Vorbesitz

Klasse C1

D

21

Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen mit Anhänger bis 750 kg

Vorbesitz

Klasse B

DE 21 Kraftomnibusse der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

Vorbesitz

Klasse D

D1

21

Kraftomnibusse mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Fahrgastsitzplätzen mit Anhänger bis 750 kg

Vorbesitz

Klasse B

D1E

21

Kraftomnibusse der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg

Vorbesitz

Klasse D1

M

16

Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h

 

L

16

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h

 

S

16

Dreirädrige Kleinkrafträder & vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h
Hubraum bis 50cm³ (bei Fremdzündungsmotor)
Leermasse bis 350kg (bei elektro ohne Batterien)
max. Nennleistung 4 kW (bei anderen Motortypen)

 

T

16

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen (jeweils auch mit Anhängern)

Für 16- u. 17 jährige: Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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