Umschreibung-Ausländischer Führerschein

Umschreibung eines ausländischen in einen deutschen Führerschein ( nicht EU!)

 

Sie dürfen nach der Anmeldung Ihrers Wohnsitzes in Deutschland mit Ihrem nationalen Führerschein in der Regel ein halbes Jahr fahren, danach benötigen Sie einen deutschen Führerschein. Für die Umschreibung haben Sie 3 Jahre Zeit.

Ob Ihr nationaler Führerschein einfach in einen deutschen umgetauscht wird, ob Sie eine theoretische oder praktische oder beide Prüfungen oder die gesamte Ausbildung durchlaufen müssen, hängt davon ab, in welchem Land Sie Ihren Führerschein erworben haben.

Eine zuverlässige Auskunft erhalten Sie vom KVR München, Tel: 089 / 2333 6090 oder bei der Führerscheinstelle Ihres Landratsamtes.

Sie benötigen:

  • Ausweis / Pass
  • Nationalen Führerschein
  • Übersetzung des Führerscheins ( ADAC München, Riedlerstr. 35, U-Bahn Heimeranplatz)
  • 1 Bild
  • Sehtestbescheinigung (z.B. durch Optiker, Augenarzt)
  • Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • Fahrschul-Anmeldung

Die Antragstellung erfolgt beim KVR München (Eichstätter Str. 2, U-Bahn Westendstr.) oder bei der Führerscheinstelle Ihres Landratsamtes.

Die Bearbeitungszeit kann 4-6 Wochen dauern.

 

Die theoretische Prüfung kann in vielen Sprachen oder mit Dolmetscher abgelegt werden. Entsprechendes Lernmaterial kann in der Fahrschule bestellt werden.

Zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung können Sie Übungsstunden mit uns vereinbaren.

 

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